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   FG Hessen, 24.05.2007 - 9 K 1043/03   

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https://dejure.org/2007,30851
FG Hessen, 24.05.2007 - 9 K 1043/03 (https://dejure.org/2007,30851)
FG Hessen, Entscheidung vom 24.05.2007 - 9 K 1043/03 (https://dejure.org/2007,30851)
FG Hessen, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 9 K 1043/03 (https://dejure.org/2007,30851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 2
    Errichtung einer Rollstuhlrampe sowie sonstiger Umbaumaßnahmen im Haus als außergewöhnliche Belastung; Umbaukosten; Außergewöhnliche Belastung; Schlaganfall; Rollstuhl; Zwangsläufigkeit; Gegenwert

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Errichtung einer Rollstuhlrampe sowie sonstiger Umbaumaßnahmen im Haus als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umbaukosten; Außergewöhnliche Belastung; Schlaganfall; Rollstuhl; Zwangsläufigkeit; Gegenwert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.10.1996 - III R 209/94

    Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2007 - 9 K 1043/03
    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm - anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung - eine Belastung vor (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 - III R 209/94, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1997, 491 m.w.N.).

    Eine im Streitfall allein in Betracht kommende tatsächliche Zwangslage kann nur durch ein unausweichliches Ereignis tatsächlicher Art. begründet werden, nicht jedoch durch eine maßgeblich vom menschlichen Willen beeinflusste Situation (BFH-Urteil in BStBl II 1997, 491 , m.w.N.).

    Mehraufwendungen eines Steuerpflichtigen für die behindertengerechte Ausgestaltung seines neu errichteten Wohnhauses (z.B. durch Einbau eines Fahrstuhls, einer Bodendusche und Vergrößerung des Bades) sind nach dem BFH-Urteil in BStBl II 1997, 491 nicht nach § 33 Abs. 2 EStG abziehbar, weil der Steuerpflichtige hierfür einen Gegenwert erhält.

    Entscheidend ist vielmehr, dass den Klägern im Zusammenhang mit der Errichtung der Rollstuhlrampe kein "verlorener Aufwand" entstanden ist, sondern sie für ihre Aufwendungen eine Bauleistung erhalten haben, die in den Wert des Grundstückes eingeht (vgl. dazu das BFH-Urteil in BStBl II 1997, 491 unter Ziffer 3c der Gründe).

    Denkbar wäre auch der Umzug in eine bereits behindertengerechte Mietwohnung gewesen (vgl. dazu BFH-Urteil in BStBl II 1997, 491 unter Ziffer 3b der Gründe).

  • BFH, 15.04.2004 - III B 84/03

    Außergewöhnliche Belastungen: nachträglicher Einbau eines Fahrstuhls und eines

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2007 - 9 K 1043/03
    Auf eine von einem Sachverständigen feststellbare Werterhöhung kommt es dabei nicht an (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15.4.2004 - III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252 ).
  • BFH, 02.06.2005 - III R 7/04

    Außergewöhnliche Belastung: behindertengerechter Umbau Badezimmer

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2007 - 9 K 1043/03
    An diesen Rechtsprechungsgrundsätzen hat der BFH auch in jüngster Zeit festgehalten (vgl. BFH-Urteil vom 2.6.2005 - III R 7/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFH/NV - 2006, 36 und BFH-Beschluss vom 25.1.2007 - III B 103/06, BFH/NV 2007, 891 ).
  • BFH, 06.02.1997 - III R 72/96

    Die Errichtung eines Anbaues mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2007 - 9 K 1043/03
    Dieselben Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des BFH auch für den Fall nachträglicher baulicher Veränderungen eines bestehenden, vom Steuerpflichtigen schon vor der Erkrankung genutzten Einfamilienhauses (vgl. für den Fall des nachträglichen Einbaus eines Fahrstuhls z.B. BFH-Urteil vom 6. Februar 1997 - III R 72/96, BStBl II 1997, 607 ).
  • BFH, 25.01.2007 - III B 103/06

    AgB: behindertengerechter Umbau Badezimmer

    Auszug aus FG Hessen, 24.05.2007 - 9 K 1043/03
    An diesen Rechtsprechungsgrundsätzen hat der BFH auch in jüngster Zeit festgehalten (vgl. BFH-Urteil vom 2.6.2005 - III R 7/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFH/NV - 2006, 36 und BFH-Beschluss vom 25.1.2007 - III B 103/06, BFH/NV 2007, 891 ).
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